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Liebesbriefterror

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Bild: Auswahl aus (willkommenen) Liebesbriefen

Liebesbriefe kann man eigentlich nie genug kriegen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie willkommen sind. Unter "Vermischtes" auf NZZ online bin ich auf einen andern Fall gestossen: "Mehr als 800 unerwünschte Liebesbriefe in einem Jahr". Ein offensichtlich von einer ganzen Salve von Amors Pfeilen angeschossener französischer Anwalt, soll seinem Opfer täglich bis zu 5 Briefe zugesandt haben, obschon diese frühzeitig Zeichen deutlicher Ablehnung zurücksandte. Diese Schreibwut darf man getrost als "Stalking" bezeichen. Eine Tat die übrigens ihren Beweggrund auch in anderem als dem der unerwiederten Liebe haben kann.

Das Opfer, ebenfalls Anwältin, erstattete schliesslich Anzeige. Über das Strafmass scheint (noch) nichts bekannt zu sein. In der Schweiz ist "Stalking" ebenso wie in Deutschland, zumindest bisher kein eigener Straftatbestand und kann nur in anderem Rahmen wie z.B. Nötigung oder Drohung angezeigt werden. In den Bundesgerichtsurteilen findet man den Begriff "Stalking" zurzeit lediglich in zwei Urteilen. Vorreiter in Sachen Stalking war das Strafgesetzbuch von Kalifornien, das bereits 1990 einen entsprechenden Artikel erhielt. Ebenso Österreich, dass unter dem Namen "Beharrliche Verfolgung" einen Artikel kennt.

Juristisch komplexer wäre es in meiner Erinnerung für Gottfried Kellers Protagonisten in "Die missbrauchten Liebesbriefe" geworden. Eine Kurzzusammenfassung findet sich hier, der ganze Text ist - sponsored by spiegel - im Gutenberg-Projekt zu finden, oder als Verfilmung mit der Crème de la crème der Schweizer Filmschauspieler zu geniessen.

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